Wegen massiver und anhaltender Störungen musste die öffentliche Abschiedsvorlesung des langjährigen Wirtschaftsweisen und TU-Professor Bert Rürup am Donnerstag abgebrochen werden.

Interessant ist, wie die Anzahl der Störer unter den 800 Gästen schwankt: Das Echo berichtet von einigen Dutzend, HR-Online hat rund 50 gezählt, die TU-Pressestelle 30, Ärztezeitung Online schreibt 20.

Jedenfalls protestierten die mit Trommeln und Trillerpfeifen , die mit Sprechchören wie „Sozialabbau im ganzen Land – Unsere Antwort: Widerstand“ gegen Rürup. Die Gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative Darmstadt (Galida) soll sich dazu bekannt haben. Rürup wird wegen seiner Beteiligung an Rentenreformen und seinem Wechsel zu einem Finanzdienstleister kritisiert.

Nachdem TU-Präsident Hans Jürgen Prömel als der Darmstadt vor rund Rürup für seine Lehr- und Forschungstätigkeit für die TU Darmstadt gedankt hatte, wurde so massiv gestört, dass Rürup die Abschiedvorlesung gar nicht beginnen konnte.

Auf das wiederholte Angebot einer Diskussion durch das TU-Präsidium und Rürup seien die Störer nicht eingegangen, sagt die TU. Schließlich habe man abgebrochen, zahlreiche Gäste reisten unverrichteter Dinge wieder ab.

TU-Präsident Prömel war enttäuscht: “Die Universität ist ein Ort des öffentlichen Diskurses, und wir respektieren andere Meinungen. Ich bedaure es daher sehr, dass die Demonstranten zu einem Meinungsaustausch nicht bereit waren, sondern sich auf mutwillige Störungen beschränkt haben. Um eine Eskalation zu verhindern, haben wir uns für den Abbruch entschieden.“ Die Uni lasse sich jedoch nicht erpressen, man werde die Veranstaltung nachholen.

Der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) kritisierte die Störung als Respektlosigkeit. „Herr Professor Rürup hat viel geleistet und den Namen unserer Uni weit hinausgetragen. Ihm gebührt ein ehrenvoller Abschied“, fand der Darmstädter RCDS-Vorsitzende Lionel Born.

Die Linkspartei begrüßte, dass „Propaganda von oben“ verhindert worden sei. Dieser Protest habe sich nicht gegen den Wissenschaftler Rürup gerichtet, sondern gegen den Propagandististen für Sozialabbau und Rentenkürzung sowie seine Verquickung von Politikberatung und Profitinteressen.

Und was haben die Zuhörer verpasst? Die Vorlesung war mit „Vom Elend der wissenschaftlichen Politikberatung“ angekündigt worden. Rürup führt darin das „Elend“ unter anderem auf eine unzureichende Vermittlung von institutionellen Aspekten in der Lehre zurück. Und dann würden Ökonomen ihre keine Verantwortung bei der Lösung wirtschaftlicher Problemen übernehmen, weil sie ihre wertneutrale Unabhängigkeit im Blick hätten.

In Deutschland fehlt für Rürup eine Politikberatung, die sich den Zielen der jeweiligen Bundesregierung verschreibt und dabei über die reine Strategieentwicklung hinaus die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen mit einplant. Rürup plädiert dafür einen „Wirtschaftspolitischen Beirats der Bundesregierung“ nach US-Vorbild einzurichten. Der Beirat solle, anders als der heutige Sachverständigenrat, nicht unabhängig, sondern der jeweiligen Bundesregierung für die Dauer der Legislaturperiode als Stabsstelle angegliedert sein.

Nachtrag, 4.7.2009: Die FTD hat die nicht gehaltene Vorlesung etwas ausführlicher.

Hinweis: Ich war nicht dabei, es ist nur aus Presse und Pressemitteilung zusammengetragen.

12 Antworten zu “Keine Abschiedsvorlesung für Rürup – Kleines Update”

  1. R.A. sagte

    Hirnlose Randalierer (einige davon übrigens Stadtverordnete …).

    Man kann Rürups Positionen kritisieren, und noch mehr seinen merkwürdigen Wechsel in die Branche, die von seinen Politikempfehlungen profitiert.

    Aber für solche Kritik gibt es genügend andere, legale Möglichkeiten.

    Und nur mit der Trillerpfeife Krach machen, und zu keiner Stellungnahme fähig sein – wie armselig.

  2. Kristof sagte

    Ich wollte ja eigentlich hin. Habe ich wohl was verpasst :-)

  3. Marc sagte

    Dass es ruhig bleiben würde, hätte mich überrascht. Schade ist der Ausfall eigentlich eher wegen des Unterhaltungswerts, denn Rürup hält gute Vorlesungen, da macht es Spaß zuzuhören.

  4. Kristof sagte

    Wenn der „RCDS“ sich ärgert, hat sich’s ja schon gelohnt :-D

  5. R.A. sagte

    > Wenn der “RCDS” sich ärgert, hat sich’s ja schon gelohnt
    Ist doch schön, wenn Leute auch mit so dürftigen Zielen Lebenszufriedenheit erreichen.

    Immerhin haben sich auch die Jusos von den Randalierern distanziert, das ist mal etwas Besonderes.

  6. Kristof sagte

    „Sich Distanzieren“ ist politische Pflichtübung ;)

  7. WhiteWolf sagte

    Weils mir grad auffällt:
    @1: Der Satz mit den „legalen Möglichkeiten“ impliziert ja, dass die Aktion illegal war. Hab ich was verpasst, oder wurde über Nacht das Grundgesetz abgeschafft? Da das Ganze mitnichten „unter freiem Himmel“ war dürfte Artikel 8 genug Rechtsgrundlage bieten um die „Legalität“ zu wahren.

    Ob und in wiefern das sinnvoll war, ob mans anders besser machen könnte etc. sind da ganz andere Themen ;)

    • Marc sagte

      Der Veranstalter kann sich auf auf das Hausrecht berufen und Störer rauswerfen. Artikel 8 GG greift da nicht. Ansonsten müsste jeder Supermarkt Protestkundgebungen in seinen Hallen nach einer Preiserhöhung zulassen, nur weil er prinzipiell allgemein zugänglich ist.

      (Das gilt auch für Mieter der Räumlichkeiten. Wenn Studenten den Hörsaal für eine Lesung mit einem umstrittenen Autor mieten, können sie Fernsehteams rauswerfen, auch wenn die Uni-Leitung eine Drehgenehmigung erteilt hat.)

  8. WhiteWolf sagte

    Na aber das Hausrecht mit Rauswurf wurde ja nicht ausgeübt, oder hab ich das in der Pressemitteilung der TU übersehen?

    Solange das nicht passiert ist und eben KEIN Hausverbot erteilt wurde, greift Artikel 8 GG unbeeinträchtigt. Ich wollte damit ja vor allem die implizite Andeutung von #1 aufgreifen, die Aktion an SICH wäre illegal, was sie ja offensichtlich eben nicht ist.

    • Marc sagte

      Genaugenommen können wir gar nichts über legal und illegal sagen, da es kein Gerichtsurteil gibt. :-D Andererseits: Was wäre, wenn auf diese Art und Weise eine Veranstaltung über Atomkraft-Gefahren und die Krümmel-Sicherheit von Pro-Atomenergie-Aktivisten so zu Fall gebracht würde? Meinungsfreiheit? Versammlungsfreiheit? Oder doch fiese Stimmungsmache und Hausfriedensbruch?

    • R.A. sagte

      > Solange das nicht passiert ist und eben KEIN Hausverbot erteilt wurde,
      > greift Artikel 8 GG unbeeinträchtigt.
      Wie kommst Du denn auf dieses dünne Brett?
      Die Randale bei Rürup hat mit dem §8 überhaupt nichts zu tun. Da wird garantiert, daß man sich friedlich versammeln darf – das gibt einem weder das Recht, diese Versammlung bei anderer Leute Veranstaltung durchzuführen noch gar das Recht, diese anderen Leute niederzubrüllen.

      Und das Hausrecht gilt auch, wenn man auf eine Anzeige verzichtet. Wenn jemand, den Du nicht explizit eingeladen hast, über die offene Balkontür in Dein Wohnzimmer kommt, ist das Hausfriedensbruch. Erst recht, wenn Du ihn dann aufforderst, zu gehen – und er dem nicht nachkommt. Ob Du nun die Polizei holst, Anzeige erstattest oder auf beides verzichtest – sein Vorgehen ist per se illegal.

      Im übrigen ist die Frage der Legalität hier auch ein Nebenaspekt (und so war das auch im Ausgangsbeitrag klar erkennbar).

      Zentral ist, daß das Vorgehen der Randalierer undemokratisch und wegen ihrer Unfähigkeit zur eigenen Stellungnahme dämlich ist.

  9. [...]Keine Abschiedsvorlesung für Rürup[...]

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