
Die Geschäfte der Innenstadt sind anlässlich des Darmstädter Ostermarktes am Sonntag (24.3.) von 13 bis 19 Uhr geöffnet. Am Weißen Turm und am Friedensplatz präsentieren Kunsthandwerker, Kreative, Händler und Floristen Osterschmuck und Geschenkideen. Kunsthandwerkliche Aktivitäten, die zum Zuschauen oder sogar Mitmachen geboten werden, sind unter anderem das Fertigstellen, Montieren und Schleifen von Holzschmuck, die Vorbereitung zu Tiffanyarbeiten, die individuelle Anfertigung von Schmuck und das jahreszeitlich angebrachte Stecken von Osterkränzen. Am Sonntag kann man auch Rohrbacher Hobbyschnitzer beobachten, wie sie Holzskulpturen mit der Motorsäge erschaffen. (Text: Darmstadt Citymarketing, Foto: Darmstadt Citymarketing/Rüdiger Dunker)
2. Update, 22. März: Die Stadt Darmstadt betont in ihrer Pressemitteilung, dass das Gericht dem 2005 geschaffenen Ostermarkt, der eine Woche vor Ostern stattfindet, eigenständiges Gewicht bemesse, „das eine Ladenöffnung aus Anlass des Marktes rechtfertigt“. Laut Stadt hat die Allianz den Gerichtsbeschluss akzeptiert und ist nicht weiter vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gezogen.
1. Update, 22. März: Laut Verdi hat das Verwaltungsgericht Darmstadt den den Eilantrag des Evangelischen Dekanats Darmstadt-Stadt und der Gewerkschaft gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 24. März 2013 zurückgewiesen. Wie in der Auseinandersetzung mit Weiterstadt berief sich das Gericht auf die in einem solchen Verfahren „summarische Prüfung der entscheidungserheblichen Tatsachen“, d.h Entscheidung nach Aktenlage.
Doch, so Verdi weiter, gestanden die Richter ein, diese könne „weder eindeutig feststellen, dass die streitgegenständliche Allgemeinverfügung“ der Stadt „rechtmäßig ergangen ist, noch vermag sie zu einer eindeutig gegenteiligen Feststellung zu gelangen“. Ob der Ostermarkt oder die Sonntagsöffnung die Hauptveranstaltung sind, müsse ein Hauptsacheverfahren klären.
Die „Allianz für den Freien Sonntag“ vermisst bei der für Sonntag (24.3.) geplanten verkaufsoffenen Innenstadt einem dem hessischen Ladenöffnungsgesetz konformen Anlass und ziehen vor das Verwaltungsgericht.
(PM Verdi) Im Auftrag der „Allianz für den freien Sonntag Darmstadt & Region“ haben das Evangelische Dekanat Darmstadt-Stadt und die Gewerkschaft ver.di, vertreten durch den Leipziger Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn, gestern beim Verwaltungsgericht Darmstadt einen Eilantrag gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 24. März 2013 im gesamten Stadtgebiet eingereicht. Hierdurch soll die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der „Allianz“ gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt zur Ladenöffnung am Palmsonntag wieder hergestellt und diese Veranstaltung abgesagt werden.
In ihrer Begründung weisen die Klägerinnen darauf hin, von einem „echten“ Ostermarkt könne keine Rede sein. Denn die etwa 40 gewerblichen Aussteller, die ihre Produkte dort offerierten, seien „nahezu alle mit Geschäften in Darmstadt selbst ansässig“. Deshalb sei davon „auszugehen, dass diese ihre Waren lediglich zusätzlich auch außerhalb ihrer üblichen Verkaufsstellen anbieten“. Ein Indiz, wie nebensächlich dies für den eigentlichen „Event“, die sonntägliche Ladenöffnung, sei, zeige sich schon darin, dass sich in „den Veranstaltungshinweisen der Stadt Darmstadt … kein Hinweis auf das Stattfinden eines ‚Ostermarktes‘“ finde. Zudem erstrecke sich das „Programm mit dem Titel ‚Ostermarkt‘“ lediglich auf das Stadtzentrum.
Hessisches Ladenöffnungsgesetz, § 6 (1) – Die Gemeinden sind aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, (…) die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen freizugeben.
Wie das ausgeht, kann ich als Nichtjurist nicht sagen, es erinnert mich nur an das Tauziehen um den verkaufsoffenen Sonntag in Weiterstadt am 6. Januar 2013. Da hatte die Sonntagsallianz vorm Darmstädter Verwaltungsgericht und vorm Hessischen Verwaltungsgerichtshof keinen Erfolg. Allerdings waren das Eilentscheidungen und keine Urteile, das Hauptsacheverfahren wegen dem 6. Januar läuft noch.
Dafür war die Allianz vergangenes Jahr in Frankfurt erfolgreich.
Echo online, 4. Januar 2013 – Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte Ende August 2012 zwei Frankfurter Sonntagsöffnungen (2. September und 4. November) als rechtswidrig bewertet. Dem Gericht reichte es nicht, dass Menschen nur durch die geöffneten Geschäfte angelockt werden, es verlangte, „dass die bereits bestehende Veranstaltung für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom auslöst“.
Und wie damals in Weiterstadt finde ich, dass es besser gewesen wäre, wenn das juristische Gezerre früher losgegangen wäre.
Damals Anfang Januar wusste man erst am Samstagabend, dass in Weiterstadt geöffnet werden darf. Diese Unsicherheit ist – abgesehen davon, ob man jetzt für oder gegen offene Sonntage ist – einfach doof für die Arbeitnehmer (und für die Kunden, die ja auch gerne wissen wollen ob was läuft).