Liebfrauenstraße – Gebäudefront über drei Stockwerke eingebrochen

(Polizeipresse, 7.16 Uhr) Am Dienstagmorgen (16.4.2013) ist die Gebäudefront eines Mehrfamilienhauses in der Liebfrauenstraße 39 über drei Stockwerke weggebrochen. Personen kamen nicht zu Schaden. Die Ursache des Einsturzes muss durch die Bauaufsicht untersucht werden. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Schadensereignisses waren Rettungskräfte und Polizei vor Ort. Berufsfeuerwehr und Technisches Hilfswerk sind weiterhin im Einsatz. Auswirkungen auf den ÖPNV und den sonstigen Straßenverkehr gibt es derzeit nicht.

Echo online: Hausfassade in der Liebfrauenstraße eingestürzt

Liebfrauenstraße 39 01

Liebfrauenstraße 39 02

(PSD) Wie die städtische Bauaufsicht mitteilt, hat sie vor Ort in Abstimmung mit dem THW vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und die weitere Nutzung des Gebäudes untersagt. Dem Eigentümer des betroffenen Hauses wurde aufgegeben, die Standsicherheit des Gebäudes durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen.

In Abstimmung mit dem Straßenverkehrs- und Tiefbauamt wurden ferner vorsorglich die Gehwege im Bereich der Arheilger Straße abgesperrt – ebenso wurde eine Teilfläche des benachbarten Grundstückes abgesperrt.

Was bedeuten die 100 Prozent für Thorsten Schäfer-Gümbel?

Als Hanno Benz 2010 mit 64 von 99 Delegierten zum Darmstädter SPD-Vorsitzenden gewählt wurde, nannte das der hessische SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel ein ehrliches Ergebnis.

Es sei glaubwürdiger als ein Ergebnis über 90 Prozent, sagte Schäfer-Gümbel in seinem Grußwort.

Nur was ist denn das jetzt mit Schäfer-Gümbels 100 Prozent, mit denen er am Samstag (23.3.2013) auf der SPD-Wahlkreiskonferenz zum Direktkandidaten für den Wahlkreis Gießen II gewählt wurde? ;-)

2. Update: Gericht weist Klage gegen den verkaufsoffenen Palmsonntag in Darmstadt zurück

Die Geschäfte der Innenstadt sind anlässlich des Darmstädter Ostermarktes am Sonntag (24.3.) von 13 bis 19 Uhr geöffnet. Am Weißen Turm und am Friedensplatz präsentieren Kunsthandwerker, Kreative, Händler und Floristen Osterschmuck und Geschenkideen. Kunsthandwerkliche Aktivitäten, die zum Zuschauen oder sogar Mitmachen geboten werden, sind unter anderem das Fertigstellen, Montieren und Schleifen von Holzschmuck, die Vorbereitung zu Tiffanyarbeiten, die individuelle Anfertigung von Schmuck und das jahreszeitlich angebrachte Stecken von Osterkränzen. Am Sonntag kann man auch Rohrbacher Hobbyschnitzer beobachten, wie sie Holzskulpturen mit der Motorsäge erschaffen. (Text: Darmstadt Citymarketing, Foto: Darmstadt Citymarketing/Rüdiger Dunker)

Die Geschäfte der Innenstadt sind anlässlich des Darmstädter Ostermarktes am Sonntag (24.3.) von 13 bis 19 Uhr geöffnet. Am Weißen Turm und am Friedensplatz präsentieren Kunsthandwerker, Kreative, Händler und Floristen Osterschmuck und Geschenkideen. Kunsthandwerkliche Aktivitäten, die zum Zuschauen oder sogar Mitmachen geboten werden, sind unter anderem das Fertigstellen, Montieren und Schleifen von Holzschmuck, die Vorbereitung zu Tiffanyarbeiten, die individuelle Anfertigung von Schmuck und das jahreszeitlich angebrachte Stecken von Osterkränzen. Am Sonntag kann man auch Rohrbacher Hobbyschnitzer beobachten, wie sie Holzskulpturen mit der Motorsäge erschaffen. (Text: Darmstadt Citymarketing, Foto: Darmstadt Citymarketing/Rüdiger Dunker)

2. Update, 22. März: Die Stadt Darmstadt betont in ihrer Pressemitteilung, dass das Gericht dem 2005 geschaffenen Ostermarkt, der eine Woche vor Ostern stattfindet, eigenständiges Gewicht bemesse, „das eine Ladenöffnung aus Anlass des Marktes rechtfertigt“. Laut Stadt hat die Allianz den Gerichtsbeschluss akzeptiert und ist nicht weiter vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gezogen.

1. Update, 22. März: Laut Verdi hat das Verwaltungsgericht Darmstadt den den Eilantrag des Evangelischen Dekanats Darmstadt-Stadt und der Gewerkschaft gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 24. März 2013 zurückgewiesen. Wie in der Auseinandersetzung mit Weiterstadt berief sich das Gericht auf die in einem solchen Verfahren „summarische Prüfung der entscheidungserheblichen Tatsachen“, d.h Entscheidung nach Aktenlage.

Doch, so Verdi weiter, gestanden die Richter ein, diese könne „weder eindeutig feststellen, dass die streitgegenständliche Allgemeinverfügung“ der Stadt „rechtmäßig ergangen ist, noch vermag sie zu einer eindeutig gegenteiligen Feststellung zu gelangen“. Ob der Ostermarkt oder die Sonntagsöffnung die Hauptveranstaltung sind, müsse ein Hauptsacheverfahren klären.

Die „Allianz für den Freien Sonntag“ vermisst bei der für Sonntag (24.3.) geplanten verkaufsoffenen Innenstadt einem dem hessischen Ladenöffnungsgesetz konformen Anlass und ziehen vor das Verwaltungsgericht.

(PM Verdi) Im Auftrag der „Allianz für den freien Sonntag Darmstadt & Region“ haben das Evangelische Dekanat Darmstadt-Stadt und die Gewerkschaft ver.di, vertreten durch den Leipziger Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn, gestern beim Verwaltungsgericht Darmstadt einen Eilantrag gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 24. März 2013 im gesamten Stadtgebiet eingereicht. Hierdurch soll die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der „Allianz“ gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt zur Ladenöffnung am Palmsonntag wieder hergestellt und diese Veranstaltung abgesagt werden.

In ihrer Begründung weisen die Klägerinnen darauf hin, von einem „echten“ Ostermarkt könne keine Rede sein. Denn die etwa 40 gewerblichen Aussteller, die ihre Produkte dort offerierten, seien „nahezu alle mit Geschäften in Darmstadt selbst ansässig“. Deshalb sei davon „auszugehen, dass diese ihre Waren lediglich zusätzlich auch außerhalb ihrer üblichen Verkaufsstellen anbieten“. Ein Indiz, wie nebensächlich dies für den eigentlichen „Event“, die sonntägliche Ladenöffnung, sei, zeige sich schon darin, dass sich in „den Veranstaltungshinweisen der Stadt Darmstadt … kein Hinweis auf das Stattfinden eines ‚Ostermarktes‘“ finde. Zudem erstrecke sich das „Programm mit dem Titel ‚Ostermarkt‘“ lediglich auf das Stadtzentrum.

Hessisches Ladenöffnungsgesetz, § 6 (1) – Die Gemeinden sind aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, (…) die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen freizugeben.

Wie das ausgeht, kann ich als Nichtjurist nicht sagen, es erinnert mich nur an das Tauziehen um den verkaufsoffenen Sonntag in Weiterstadt am 6. Januar 2013. Da hatte die Sonntagsallianz vorm Darmstädter Verwaltungsgericht und vorm Hessischen Verwaltungsgerichtshof keinen Erfolg. Allerdings waren das Eilentscheidungen und keine Urteile, das Hauptsacheverfahren wegen dem 6. Januar läuft noch.

Dafür war die Allianz vergangenes Jahr in Frankfurt erfolgreich.

Echo online, 4. Januar 2013 – Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte Ende August 2012 zwei Frankfurter Sonntagsöffnungen (2. September und 4. November) als rechtswidrig bewertet. Dem Gericht reichte es nicht, dass Menschen nur durch die geöffneten Geschäfte angelockt werden, es verlangte, „dass die bereits bestehende Veranstaltung für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom auslöst“.

Und wie damals in Weiterstadt finde ich, dass es besser gewesen wäre, wenn das juristische Gezerre früher losgegangen wäre.

Damals Anfang Januar wusste man erst am Samstagabend, dass in Weiterstadt geöffnet werden darf. Diese Unsicherheit ist – abgesehen davon, ob man jetzt für oder gegen offene Sonntage ist – einfach doof für die Arbeitnehmer (und für die Kunden, die ja auch gerne wissen wollen ob was läuft).

Wildtierverbot – und es gibt doch den neuen Politikstil

Donnerstag (14.3.) wurde es im Stadtparlament relativ spät. Normalerweise endet eine Sitzung um 22 Uhr, aber da der Tagesordnungspunkt zur Aufhebung des Wildtierverbots um fünf vor zehn aufgerufen wurde, beantragte Uffbasse-Fraktionschefin Kerstin Lau, den Punkt doch zu behandeln.

Grüne und CDU sprachen nicht dagegen – obwohl es ein Uwiga-Antrag war, der einen grün-schwarzen Beschluss aufheben wollte. OK, richtig vermeidbar war er nicht, denn es gab ja das Verwaltungsgerichtsurteil, das das Wildtierverbot für Zirkusse in einem Beschluss aufgehoben hatte, weil der Zirkus Krone geklagt hatte.

Woraufhin die Uwiga beantragte den früheren Beschluss aufzuheben, „um weitere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und die Verwaltung von dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu entbinden.“

Das hätte ja schon genug des neuen Politikstils sein können, aber es gab noch eine Zugabe. Erstens wurde zugestimmt und zweitens einem weitern Vorschlag der Opposition zugestimmt. Ein Änderungsantrag von Uffbasse wurde teilweise übernommen: Zirkusse müssen künftig „eine Haftpflichtpolice und ein schlüssiges Sicherheitskonzept hinsichtlich Stabilität und Ausbruchssicherheit der Transporter, Stallzelte und Gehege“ ihren Anträgen beilegen.

Echo Online: Parlament kassiert Wildtierverbot wieder
Uwiga-Antrag zum Antrag zum “Wildtierverbot” (PDF, 60 kB)
Helmut Kletts (Uwiga) Rede zum Antrag
Uffbasse-Änderungsantrag
Kerstin Laus (Uffbasse) Rede zum Änderungsantrag
Pressemitteilung des Tierschutzvereins Darmstadt zur Rücknahme des Wildtierverbotes für Zirkusse
via Peta: Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom Februar 2009 gegen den Zirkus Krone

Der Neue Politikstil bekam im HFA gerade noch die Kurve

Im Darmstädter Haupt- und Finanzausschuss (HFA) war Donnerstag (7.3.) die Fernwärme Thema. Die SPD schlug vor, dass zwei anwesende Bürger Fragen stellen können, auch wenn das im HFA nicht vorgesehen sei. Aber anstelle das einfach zu machen, wurde aber erstmal diskutiert – und so dem Vorschlag erst recht eine besondere Bedeutung verpasst.

So hieß es, die SPD wolle sich profilieren, um dann in zwei Wochen in einer Pressemitteilung behaupten zu können, sie habe die Fragestunde im HFA durchgesetzt. Weiterhin erinnerte man daran, dass es unter SPD-Vorsitz im HFA nie eine Fragestunde gegeben habe. Also alles alter Politikstil, Beißreflexe, Verdächtigungen, “ich habe es zuerst gesehen”- und “das ist mein Eimerchen”-Gehabe und “das haben wir noch nie so gemacht” (als ob der grün-schwarze Anspruch nicht auch ein anderer ist.).

Warum beißt grün-schwarz aber auch in jedes Stöckchen, das SPD-Fraktionschef Hanno Benz hinhält? Wer ist denn hier souverän/Souverän? ;-)

Es gab es ein für mich stichhaltiges Argument der grün-schwarzen Koalitionäre: Der HFA sei der Generalissimo unter den Ausschüssen (fast alles aus den Fachausschüssen läuft auch durch den HFA, weil es am Ende immer ums Geld geht), der Ausschuss sei daher kein Expertengremium und dass es für Bürgerfragen die Fachausschüsse gebe. Bei der Fernwärme wäre dies der Umweltausschuss (gewesen).

Richtig, aber in dem Fall hätte man sich als Bürger vereimert vorkommen können: Genau zu dem Thema gab im vergangenen Umweltausschuss nämlich keine Antworten, weil eine Mitarbeiterin aus dem Dezernat krank war.

Aber die Koalition bekam die Kurve. Auf Anregung der Grünen-Fraktionsvorsitzende Hildegard Förster-Heldmann konnten die Fragen gestellt werden, allerdings rein formell betrachtet außerhalb der Ausschussitzung.

Sporthallengebühren, Fernwärme und die Magistratskommission Mathildenhöhe – Haupt- und Finanzausschuss tagt

Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtparlaments tagt heute (Donnerstag, 7.3.) um 17 Uhr im Magistratssaal „Graz“ im Neuen Rathaus am Luisenplatz.

Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Neuregelung der Fernwärmeversorgung und damit die Beantwortung eines Uffbase-Fragenkatalogs (Echo online: „Quasimonopol mit Anschlusszwang“). Unter anderem fragt Uffbasse nach Sonderkonditionen für gewerbliche Kunden (beispielsweise Evonik), die Dampf als Fernwärme beziehen. Oder nach den HSE-Fernwärmekosten und den niedrigen Fernwärmepreisen der Steag, die neben TU-Gebäuden an der Lichtwiese auch die Georg-Büchner-Schule versorgt.

Weitere Tagesordnungspunkte sind die neu zu schaffende „Magistratskommission Mathildenhöhe“ und die Nutzungsbedingungen für Schulräume und Sporthallen.

Mit der Kommission zur Mathildenhöhe will der Magistrat „die Partizipation der Stadtgesellschaft“ stärken. Die Kommission soll den Weltkulturerbeantrag begleiten sowie die Stadtregierung beraten. In der Kommission sitzen fünf Stadträte, sieben Stadtverordnete sowie sechs sachkundige Einwohner, die von Darmstädter Hochschulen und Instituten, der Bürgerstiftung und dem Forum Welterbe Mathildenhöhe vorgeschlagen werden.
Die neuen Nutzungsbedingungen für Schulräume und Sporthallen sehen vor, dass künftig vom Sportamt anerkannte Sportvereine für Hallennutzung pro Stunde vier Euro (Erwachsene) oder zwei Euro (Kinder und Jugendliche) bezahlen.